"Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern auch ausdrücklich durch Paragraf 26 des Grundsteuergesetzes des Bundes eingeräumt", erläutert Erhardt.
Hessen habe sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern werde die vielerorts deutlich gestiegene Grundsteuer ein Hemmnis für den Wohnungsbau. "Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird."
"Bundes- und Landesregierungen sind einfallsreich dabei, Mietpreise zu bremsen", so Ehrhardt. "Will man die Steigerung der Wohnkosten jedoch wirksam begrenzen, ist die Einführung einer Grundsteuerbremse, also eines absoluten Oberwerts für die Grundsteuer B, lange überfällig."
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