Viele Eigentümer und ihre Mieter wissen immer noch nicht, welche Kosten mit der Umsetzung der Grundsteuerreform auf sie zukommen. Das hat zwei Gründe. Zum einen werden viele Bescheide für die Grundsteuer erst 2025 versandt. In diesem Fall können Immobilieneigentümer die Höhe ihrer Grundsteuer ab 2025 selbst ermitteln, indem sie den ihnen bereits mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblichen neuen Hebesatz multiplizieren. Das kann zumindest etwas Planungssicherheit bringen. Zum anderen haben jedoch etliche Kommunen ihre neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt. Sie haben dafür laut Gesetz bis Ende Juni 2025 Zeit - die neuen Werte gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.
In diesen Kommunen gehe es um das Vertrauen der Bürger in die Politik, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform versprochen hat, also ohne höhere Steuereinnahmen für die Städte und Gemeinden, mahnen gemeinsam die Vertreter der privaten Eigentümer und der Mieter. Christian Streim: "Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit Bedacht mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht umgeht. Denn gerade in Ballungsgebieten sind die Kosten des Wohnens für viele an der Belastungsgrenze. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr."
Gert Reeh: "Jede Erhöhung der Grundsteuer, auch eine durch die Grundsteuerreform verursachte, bedeutet eine weitere erhebliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter, denn in den allermeisten Fällen wird die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt. Die Belastungen sind ohnehin in vielen Fällen bereits zu hoch - dadurch steigt die Armutsquote, die in Hessen einer Studie zufolge bei der Berücksichtigung der Wohnkosten bereits bei 23,7 Prozent liegt, noch weiter an. Hessen belegt damit bundesweit Platz 5."
Der abschließende gemeinsame Appell der beiden Verbandsvertreter an die Kommunen: "Verzichten Sie darauf, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Setzen Sie sie aufkommensneutral um und folgen Sie bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 den Empfehlungen des Landes."
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