Ärztliche Aufklärung kann auch per Telefon zulässig sein sueddeutsche.de Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Arzt darf in einfachen Fällen auch am Telefon über die Risiken einer Operation aufklären. Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter müssen laut einem Urteil aber mit diesem Verfahren einverstanden sein. ... |
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02.12.2

