Dienstwagenbesteuerung: Viertelregelung für E-Autos auf 100.000 Euro ausgeweitet
22.07.2026
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm v. 14.07.2025, BGBl 2025 I Nr. 161) wurde der für die Viertelregelung maßgebliche Bruttolistenpreis auf 100.000 Euro angehoben.
Bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer (Dienstwagen) finden diese Regelungen entsprechende Anwendung (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).
Die neue Bruttolistenpreisgrenze gilt für nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschaffte Elektrofahrzeuge inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge.
Für Fahrzeuge, die bis zum 30.06.2025 angeschafft wurden, gilt weiterhin der alte Höchstbetrag von 70.000 Euro.
Übersteigt der Bruttolistenpreis die Grenze, sind bei beiden Methoden 50 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage anzusetzen.
Quelle: NWB-Verlag / NWB 16/26
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