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Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung
02.12.2
Wort und Bild - Apotheken Umschau: Baierbrunn (ots) - Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin ...