DSGVO-Schulung online: Mitarbeiterschulung mit Nachweis für Unternehmen
23.07.2026
Eine ausdrückliche Schulungspflicht enthält die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Sie ergibt sich jedoch mittelbar aus dem Zusammenspiel von Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht), Art. 32 DSGVO (technische und organisatorische Maßnahmen) und Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten als Aufgabe des Datenschutzbeauftragten nennt. Unternehmen müssen danach darlegen können, mit welchen Maßnahmen sie den Datenschutz im Arbeitsalltag verankern; dokumentierte Schulungen sind dafür ein üblicher Baustein. Nachweisbare Weiterbildung rückt derzeit auch über den Datenschutz hinaus in den Blick: Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der europäischen KI-Verordnung, der von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder betreiben, ausreichende KI-Kompetenz verlangt; zum 2. August 2026 wird die Verordnung weitgehend vollständig anwendbar.
Die Online-Schulung umfasst fünf Pflichtkapitel mit 35 Lernkarten und 31 Prüfungsfragen. Behandelt werden Datenschutz-Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Beschäftigtendatenschutz, Betroffenenrechte und Rollen im Unternehmen, Datensicherheit am Arbeitsplatz sowie Datenpannen und Auftragsverarbeitung; drei optionale Vertiefungskapitel mit 16 Lernkarten und zehn Prüfungsfragen ergänzen das Programm. Die Bestehensgrenze liegt bei mindestens 70 Prozent je Pflichtkapitel. Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein persönliches PDF-Teilnahmezertifikat mit QR-Code, das online verifizierbar und ein Jahr gültig ist; danach ist eine Auffrischung über ein kurzes Quiz möglich. Für Teams stehen ein Dashboard mit Fortschrittsübersicht (wer die Schulung begonnen und wer sie abgeschlossen hat) und ein einbettbares Firmen-Schulungssiegel bereit; ab 20 Personen kommt ein Compliance-Report als PDF hinzu. Optional stehen Branchenmodule für Marketing, HR, Vertrieb, Recht und Finanzen zur Verfügung. Das Angebot vermittelt Grundlagenwissen für alle Beschäftigten und versteht sich als Baustein für die Rechenschaftspflicht; eine akkreditierte Zertifizierung nach Art. 42 und 43 DSGVO oder eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten ist es ausdrücklich nicht.
„Viele Unternehmen wissen, dass sie ihre Beschäftigten regelmäßig zum Datenschutz schulen sollten – im Alltag scheitert das oft an Terminen, Räumen und der Frage, wie der Nachweis geführt wird”, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH. „Wir haben das Format deshalb so angelegt, dass Teams die Schulung zeitlich flexibel durchlaufen und der Nachweis am Ende dokumentiert vorliegt.”
Die DSGVO-Schulung ist unter https://www.provimedia.de/dsgvo-schulung verfügbar; die Konditionen für Einzelpersonen, Teams und Unternehmen nennt die Produktseite. Im Unternehmens-Tarif ist der Kauf auf Rechnung möglich. Die Schulung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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