Pressemitteilungen DeutschlandPresseportal & Content Aggregator
ARAG Recht schnell…
01.07.2026
+++ Ruhestörung unter Mietern: Vermieter muss beide Seiten anhören +++
Einem Mieter, der aus Frust über den Lärm einer neuen Nachbarin selbst Ruhestörungen verursachte, durfte nicht einfach fristlos gekündigt werden. Laut ARAG Experten entschied das Landgericht Flensburg, dass bei wechselseitigen Störungen zwischen mehreren Mietparteien der Vermieter zunächst klären muss, wer die Konflikte ausgelöst hat. Da die Vermieterin keine ausreichenden Bemühungen unternahm, alle Beteiligten anzuhören oder den Verursacher zu ermitteln, war die Kündigung willkürlich und damit unwirksam, zumal der betroffene Mieter zuvor jahrzehntelang unauffällig gewesen war (Az.: 1 S 64/25). Sie wollen mehr erfahren?
Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Flensburg.


+++ Drogen per Post bleiben ohne Strafe +++
Ein Mann bestellte Drogen per Post, doch der Brief wurde von Postmitarbeitern unbefugt geöffnet, wodurch das im Brief enthaltene Kokain entdeckt wurde. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Landgericht Ravensburg, dass dieser Fund wegen Verletzung des Postgeheimnisses nicht als Beweis für den versuchten Erwerb verwertet werden darf, da das Öffnen ohne rechtliche Grundlage erfolgt war und Grundrechte aus Artikel 10 Grundgesetz verletzt wurden. Eine Verurteilung wegen dieses Tatvorwurfs war daher nicht möglich. Allerdings durften die bei einer späteren Wohnungsdurchsuchung gefundenen Beweise verwendet werden, sodass der Mann schließlich trotzdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt wurde (Az.: 5 NBs 26 Js 25093/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Ravensburg.


+++ Falsche Kilometerangabe kann Steuerhinterziehung sein +++
Ein Vertriebsdirektor gab gegenüber seinem Arbeitgeber eine deutlich kürzere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an als in seinen Steuererklärungen, wodurch der geldwerte Vorteil seines Firmenwagens zu niedrig und seine Werbungskosten zu hoch angesetzt wurden. Nachdem eine Steuerfahndung die falschen Angaben aufdeckte, durfte das Finanzamt die Steuerbescheide rückwirkend ändern. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, welches das Verhalten als vorsätzliche Steuerhinterziehung wertete, sodass die verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren galt und eine nachträgliche Korrektur zulässig war (Az.: 3 K 78/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des FG Niedersachsen.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Portrait:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro. ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Unternehmen:
ARAG SE
Jennifer Kallweit

ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland

+49 211 963-3115
www.ARAG.de
Kontakt:

Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de