Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Errungenschaft unserer solidarischen Gesellschaftsordnung und steht für soziale Sicherung in einer Lebensphase, in der es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht. Mit der immer weiter steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden zu. Doch das System ist nicht mehr das, was es mal war. Viele Pflegereformen haben es in den letzten Jahren immer weiterentwickelt, aber auch immer komplexer gemacht. So sehen sich heute Pflegebedürftige und Angehörige einem hochkomplexen System konfrontiert, welches auch für Experten schwer zu verstehen ist. Ambulant, Stationär, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Umwidmung von Ansprüchen, Deckelung der Kosten oder Dauer, sind nur ein Teil des Verwirrspiels, welches Betroffene lösen müssen, um Zugang zu der für sie richtigen Leistung zu finden. Ein Teil der Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung, einen Teil die Krankenversicherung - aber auch nur in der ambulanten Versorgung-, einen weiteren Teil muss man selbst tragen. Dieser Dschungel ist für die Menschen in einer sich oftmals akut verschlechternden Lebenssituation nicht zu überblicken.
Neben den organisatorischen Fragen bleibt aber auch die Frage nach der Finanzierbarkeit. Kann ich mir Pflege leisten? Diese Frage ist gegenwärtiger denn je. Denn durch die letzten Reformen wurden die Rahmenbedingungen für zugelassene Pflegeeinrichtungen nochmals deutlich enger gefasst. So sind die Anbieter seit September letzten Jahres verpflichtet, Entgelte auf Tarifniveau zu zahlen. Dieser Punkt ist in jedem Fall ein Meilenstein für die Beschäftigten und längst überfällig, aber die Freude hierüber kehrt sich schnell um, wenn man feststellt, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten vollständig von den Betroffenen zu zahlen sind. "Der Gesetzgeber hat es in den letzten Jahren schlichtweg verpasst, das Leistungsrecht anzupassen" so Christophe Holzapfel, Einrichtungsleiter des ASPIDA Pflegecampus Plauen. "Mit den Reformen haben wir viel für unsere Mitarbeiter tun können, stehen aber auch vor der Herausforderung, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind" so Holzapfel weiter. Tatsächlich ist es so, dass die Heimentgelte in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind. So lagen die durchschnittlichen Eigenanteile am Heimentgelt bereits im Juli 2022 bei ca. 2.200 EUR pro Monat - also vor Inkrafttreten der jüngsten Reform. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist. "Vor der Reform lag das Entgelt in unserem Haus in Plauen bei ca. 2.210 EUR, seit September letzten Jahres bei knapp über 3.000 EUR pro Monat" erklärt Holzapfel die Auswirkungen auf die ASPIDA Pflegeeinrichtung in Plauen.
Statt in Folge dieser absehbaren Entwicklung die Leistungen der Pflegeversicherung direkt zu erhöhen, hat der Gesetzgeber versucht nachzubessern und eine prozentuale Entlastung auf das monatliche Entgelt in Abhängigkeit der Dauer der stationären Unterbringung festgelegt. Nicht nur, dass diese Regelung ein weiterer Baustein in der Komplexität der Finanzierungslogik ist, so kommt auch hier ein weiteres Problem zum Tragen. Die Entlastung beträgt im ersten Jahr des Aufenthalts nur lediglich 5 % der Kosten für pflegebedingten Aufwand und Ausbildungskosten. In den letzten Jahren ist die Aufenthaltsdauer in Pflegeeinrichtungen immer weiter gesunken. Oftmals versterben die Bewohner bereits im ersten Jahr, so dass die Entlastung, welche in den Folgejahren auf bis zu 70 % anwächst bei einem Großteil der Versicherten nicht ankommt. In weiteren Kostenpositionen, welche durch die hohe Inflation ebenfalls von der Preisspirale betroffen sind, kommt die Entlastung ebenfalls nicht an. Unterkunft und Verpflegung, sowie die sogenannten Investitionskosten, welche dazu dienen, die Immobilie und Ausstattung zu refinanzieren, sind grundsätzlich von den Betroffenen zu leisten. An diesen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung nicht, da sie von vornherein als sogenannte Teilkaskoversicherung aufgelegt wurde. Die Frage nach der Finanzierbarkeit für die Pflegebedürftigen ist daher mehr als dringend. Die Tatsache, dass die durchschnittlichen Zuzahlungen bereits heute deutlich über der Standardrente von 1.598,40 EUR pro Monat (neue Bundesländer, 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsentgelt, Quelle: Rentenversicherung in Zahlen 2022, Deutsche Rentenversicherung) liegen und die tatsächliche Durchschnittsrente deutlich darunter liegt, sollte längst die Alarmglocken der Politik auslösen. Die dur
12.05.2023 Tag der Pflegenden - Wir müssen die Kranke(n)Pflege heilen
11.05.2023
Portrait:
Die ASPIDA ist eine Familie von modernen Pflegezentren in Thüringen und Sachsen, bei denen der Mensch klar im Mittelpunkt steht. Wir schaffen die Verbindung zwischen unseren Gästen und von uns aufeinander abgestimmten Serviceangeboten, damit sie ihr gewohntes Leben weiterführen können. Die ASPIDA Lebenszentren für Generationen finden Sie bisher an den Standorten Thalbürgel (Thüringen) und Plauen (Sachsen).

