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Die Zeit nach dem Abi gestalten, dass das Kindergeld nicht verloren geht
10.05.2023
Endlich das Abitur in der Tasche. Erleichterung macht sich bei den diesjährigen Absolventen der Gymnasien breit. Monatelang wurde für die finalen Prüfungen gepaukt und nun steht die große, weite Welt offen. Viele zieht es da erstmal hinaus. Dafür sprechen zahlreiche gute Argumente: sich selbst zu finden, völlig andersartige Erfahrungen zu sammeln und die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Viele der jetzigen Möglichkeiten kommen auch nicht wieder, wenn man erstmal unter Vertrag steht und eine Ausbildung begonnen hat. Doch diese Freiheit der Jungen kann zu einer Einbuße des Kindergeldes führen, wenn man sich nicht auskennt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, in welchen Fällen es zu einer Fortzahlung des Kindergeldes oder zu einer Unterbrechung kommt. Freiwilligendienste werden vom Staat voll unterstützt Jugendliche haben oft ein ausgeprägtes Gespür für soziale Gerechtigkeit oder Umweltschutz und wollen sich gerne in die Gesellschaft einbringen. Viele entscheiden sich daher für ein freiwilliges soziales, ökologisches oder ökumenisches Jahr und bewerben sich beim europäischen bzw. internationalen Freiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die der Staat unterstützt. Somit bekommen die Eltern das Kindergeld weiterhin ausbezahlt, wenn der Träger des Dienstes anerkannt und zugelassen ist. Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlungen kommt, sollte der Vertrag zeitnah bei der Familienkasse vorliegen. Vier Monate für einen freiwilligen Wehrdienst Auch der Entscheidung, einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr zum Schutz des Vaterlandes abzuleisten, steht das Kindergeld nicht komplett entgegen. Wird die Grundausbildung mit einer anschließenden Dienstpostenausbildung absolviert, wird zumindest für die ersten vier Monate - die dreimonatige Grundausbildung eingeschlossen - Kindergeld gezahlt. Wer im Anschluss an die Grundausbildung eine Ausbildung bei der Bundeswehr beginnt, erhält Kindergeld aufgrund der Berufsausbildung wie bei jedem anderen Unternehmen auch. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein militärisches Berufsbild, z.B. zum Unteroffizier, handeln, auch die Ausbildung in zivilen Berufen, wie etwa zum Telekommunikationselektroniker, gilt. Längere Praktika müssen berufsbezogen erfolgen Eine Möglichkeit, die Berufsfindung abzusichern, ist ein Praktikum im anvisierten Bereich. Bis zu drei Monate Praktikum im Inland zur Orientierung werden von der Familienkasse mit Kindergeld unterstützt. Hier können nicht nur wertvolle Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden, sondern man bekommt einen guten Überblick, ob die spätere Berufswahl zu einem passen könnte. In jedem Fall ist die Berufsberatung vorab zu kontaktieren. Länger andauernde Praktika werden kindergeldtechnisch bis zu zwölf Monate unterstützt, aber nur, wenn sie für das Studium oder den Beruf erforderlich sind. Dies ist selbstverständlich anhand der Studienordnung oder des Berufsbildes nachzuweisen. Auch den Praktikumsvertrag und die Ausbildungsinhalte lässt sich die Familienkasse in diesem Fall vorlegen. Wer die beruflichen Erfahrungen freiwillig sammelt, muss eine Unterbrechung beim Kindergeld in Kauf nehmen. Wird die Übergangszeit bis zum Studienbeginn mit einem Praktikum genutzt, so ist dieser Zeitraum von bis zu vier Monaten ohnehin vom Abitur bis zur Aufnahme des Studiums kindergeldtechnisch abgedeckt. Vorausgesetzt, eine Bewerbung auf einen Studienplatz und die entsprechende Meldung bei der Familienkasse sind erfolgt. Kommt es zu einer Studienplatzabsage für den Herbst, darf das Praktikum auch länger dauern, sofern eine erneute Bewerbung auf einen Studienplatz im Sommersemester vorgenommen wird. Für die Wartezeit auf einen Studienplatz gibt es nämlich keine Vorschriften. Au-pair-Aufenthalte gelten nicht als Berufsausbildung Junge Damen träumen oftmals von einem Au-pair-Aufenthalt im Ausland. So kommen sie eine Zeit lang in ihr Wunschland und leben dort behütet in einer Familie. Sie kümmern sich dort teilweise um den Haushalt und die Kinder der Gastfamilie und können mit dem Taschengeld, das sie vor Ort bekommen, gleichzeitig in ihrer freien Zeit das fremde Land erleben und erkunden. Da eine Tätigkeit als Au-pair nicht als Berufsausbildung eingestuft wird, besteht an sich kein Anspruch auf Kindergeld. Auch als Vorbereitung beispielsweise für eine Ausbildung zur Erzieherin zählt Au-pair nicht, da die Ausbildungsordnung einen solchen Aufenthalt nicht vorschreibt. Allerdings kann die Au-pair-Zeit mit einer Sprachausbildung kombiniert werden, sodass man sich wieder für das Kindergeld qualifizieren kann. Der Umfang des Sprachunterrichts ist gesetzlich geregelt und muss mindestens 10 Wochenstun
Portrait:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf 09402 5040147 www.lohi.de