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Positionspapier des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. zur Versorgung mit Medizinal-Cannabis
22.10.2021

OPTIMIERUNGSPOTENTIALE IN DER VERSORGUNG MIT MEDIZINAL-CANNABIS

Zentrale Forderungen des VCA e.V.:

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme
2. Stärkung der Therapiehoheit
3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform
4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen
5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis
6. Realistische Einschätzung und Wertschätzung der pharmazeutischen Leistungen: Prüfung - Herstellung - Beratung

1. Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts zur Kostenübernahme

Wir fordern für Patient:innen und Ärzt:innen, den aufwändigen Genehmigungsprozess
zur Kostenübernahme aufgrund künstlicher bürokratischer Hürden abzuschaffen und die Kriterien für Behandlungen mit Medizinal-Cannabis in die therapeutische, praktische Verantwortung der Ärzteschaft zu legen.

Dies hat zum Ziel, den Zugang für Patienten:innen zu cannabisbasierten Therapien deutlich zu
vereinfachen.

Unsere Forderung ist die Abschaffung der aufwendigen Genehmigungsprozesse zur Kostenübernahme und damit ein vereinfachter Zugang zu dieser Therapieform für die Patient:innen.

2. Stärkung der Therapiehoheit

Medizinal-Cannabis kann gegenwärtig nur in Ausnahmefällen verschrieben werden und ist entsprechend begründungspflichtig. Eine Therapie mit Medizinal-Cannabis wird nur genehmigt, wenn nahezu alle alternativen Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Selbst nach diesem Therapie-Marathon wird die vom Arzt als notwendig erachtete Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln zu häufig von der Krankenkasse abgelehnt. Der Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich einer Kostenerstattung durch die GKV muss angepasst werden.

Laut § 31 Abs. 6 SGB V darf eine cannabisbasierte Therapie nur in Ausnahmefällen nicht zulasten der GKV erstattet werden. An dieser Stelle müsste der Interpretationsspielraum zu "begründeten Ausnahmefällen" eingrenzt werden.

Zusätzlich kämpfen die Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich der Verordnung mit zeitaufwendigen administrativen und fachlichen Aufgaben und Haftungsrisiken.

Jeder Arzt und jede Ärztin (ausgenommen Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen) muss im Rahmen seiner oder ihrer Therapiefreiheit selbst entscheiden dürfen, ob Medizinal-Cannabis die Medikation der Wahl darstellt. Dies muss noch deutlicher im Gesetz festgelegt werden: → Stärkung der Therapiehoheit

Unsere Forderungen sind eine Erleichterung der Verschreibung von Medizinal-Cannabis, Abbau der bürokratischen Hürden und Beachtung der ärztlichen Therapiehoheit.

3. Therapiefreiheit bei einem Wechsel der Darreichungsform

Freie Auswahl (und Möglichkeit des Wechsels) verschiedener Darreichungsformen durch behandelnde Ärzt:innen ohne erneuten bürokratischen Aufwand.

Bei einem Wechsel von Cannabis-Blüten zu Extrakten, Ölen, Kapseln, etc. müssen Patient:innen erneut den aufwendigen Prozeß der Antragsstellung durchlaufen. Ärzt:innen haben dadurch einen hohen bürokratischen Aufwand und können innerhalb ihrer Therapiehoheit ihre Patient:innen nicht ohne zeitliche Verzögerung oder sogar der Gefahr der Ablehnung eines erneuten Antrages therapieren. Hier sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Ärzt:innen ohne Aufwand und zeitliche Verzögerung einen Wechsel der Darreichungsform oder eine Kombination
aus z. B. Cannabis-Blüten und Cannabis-Vollextrakten vornehmen können.

Unsere Forderung ist eine Erleichterung bei einem Wechsel der Darreichungsform ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand unter Beachtung der Therapiehoheit.

4. Gesetzliche Regelung der Verschreibungs- und Apothekenpflicht bei CBD-Zubereitungen

Durch eine fehlende gesetzliche Regelung der CBD-Produkte und Zubereitungen kommt es zu einem Wildwuchs von Produkten mit CBD. Diese sind über Internetplattformen, in Drogerien oder im Lebensmittelhandel frei zugänglich. Die Konzentrationen und Produktqualitäten im Kontext von CBD sind nicht klar definiert.

Deshalb fordern wir für die Apotheken eine gesetzliche Regulierung der Rahmenbedingungen zur Abgabe von CBD-Produkten im verschreibungspflichtigen und freikäuflichen Bereich.

5. Förderung der Forschung zu Medizinal-Cannabis

Forschung und Wissenschaft haben in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Fortschritten gemacht. Diese sind aber überwiegend im internationalen Umfeld zu verzeichnen. In Deutschland steht die medizinische Forschung hinsichtlich der therapeutischen Vielfalt von Canna

Portrait:

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. wurde Anfang 2019 von engagierten Apotheker:innen gegründet. Ziel ist es, alle Beteiligten - die Politik, die Patientenvertretungen, die Ärzt:innen, die Krankenkassen, Anbieter, Wissenschaftler:innen und natürlich die eigenen Berufskolleg:innen - in den gemeinsamen Austausch zu bringen, um Lösungen für eine dauerhaft sichere und wirtschaftliche Versorgung der Patient:innen zu erarbeiten und einen Interessenausgleich herbeizuführen. Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Kontakt:
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. - VCA Frau Daniela Joachim Flöz-Herrenbank-Straße 27 46119 Oberhausen fon ..: +49 (0)208 9912 9921 web ..: https://vca-deutschland.de email : [email protected]