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Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen / R+V-Infocenter: Grundstückseigentümer haben Räumpflicht
02.12.2
R+V-Infocenter: Wiesbaden (ots) - Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. "Bleiben Blätter liegen und ein ...