Pressemitteilungen DeutschlandPresseportal & Content Aggregator
Pflegebett als Leihgabe / Der Arzt muss das Bett verordnen, die Kasse genehmigt und veranlasst die Lieferung
02.12.2
Wort und Bild - Senioren Ratgeber: Baierbrunn (ots) - Braucht ein Patient für zuhause ein Pflegebett, muss dies der behandelnde Arzt verordnen. Die Krankenkasse muss es aber genehmigen und beauftragt einen Fachhändler mit der Lieferung. Es ist dann eine Leihgabe der Kasse, die wieder ...