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Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER:
02.12.2
Weser-Kurier: Bremen (ots) - Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes übrig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kündigen. Denn das geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz ...