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Befristete Mietverträge nur ausnahmsweise zulässig - Westdeutsche Zeitung
02.12.2

Befristete Mietverträge nur ausnahmsweise zulässig
Westdeutsche Zeitung
Berlin (dpa/tmn) - Mieter, die einen befristeten Mietvertrag unterschrieben haben, müssen nach Ablauf der Frist die Wohnung nicht zwangsläufig räumen. In einigen Fällen sind die vertraglichen Vereinbarungen unwirksam. Wohnungen dürfen nur in ...

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