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Geänderte Straßenverkehrsordnung: Runter vom Gas bei Gefahrenzeichen - Bußgeld droht / R+V-Infocenter: Viele Neuregelungen zum 1. April - Höhere Bußgelder auch für Falschparker und Radfahrer
02.12.2
R+V-Infocenter: Wiesbaden (ots) - Gefährliche Kurve, starkes Gefälle oder Wildwechsel: Ab 1. April sollten Autofahrer bei Gefahrzeichen vom Gas gehen. Sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. "Die Straßenverkehrsordnung schreibt jetzt eindeutig vor, dass Autofahrer an ...