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Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Leistungsschutzrecht
02.12.2
Frankfurter Rundschau: Frankfurt (ots) - Das Gesetz ist gefährlich. Gerichte müssen nun klären, wie lang "kleinste Textausschnitte" sind, in der Zwischenzeit können Abmahnanwälte die Rechtsunsicherheit ausnutzen. Bleiben Kurzzusammenfassungen erlaubt, wie sie etwa Google ...