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Urteil: Maximal zwei Zweigpraxen pro Arzt - 1A Krankenversicherung
02.12.2

1A Krankenversicherung

Urteil: Maximal zwei Zweigpraxen pro Arzt
1A Krankenversicherung
Das Bundessozialgericht in Kassel urteilt: Ärzte dürfen maximal zwei Zweigpraxen eröffnen. Haupt- und Zweigpraxis dürfen zudem nicht zu weit von einander entfernt sein. Zur Begründung heißt es: Die Versorgung der Patienten am Hauptsitz dürfe nicht ...
Ärzte: Nicht unbeschränkten Zweigestellen führenHeilpraxisnet.de
Ärzte dürfen keine weit entfernte Zweigpraxis eröffnenFAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
Zweitpraxis eines Arztes muss nah seinsueddeutsche.de
BILD -FOCUS Online -Haufe.de
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