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Ostsee-Zeitung: Kommentar zu Steuerflüchtlingen
02.12.2
Ostsee-Zeitung: Rostock (ots) - Juristisch kann ein Ladendieb immer noch härter bestraft werden als derjenige, der Steuerflucht versucht. Wenn Ersterer seine gestohlene Ware zurückbringt, stellt ihn das von einer Strafe nicht frei. Ein Steuerdieb kann sich ...