Bäche und Flüsse sind die Lebensadern unserer Landschaft. Querbauwerke und Staustufen im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die ökologische Durchgängigkeit, verändern Strömungs- und Sedimentverhältnisse, erhöhen die Wassertemperatur und verringern den Sauerstoffgehalt. In der Summe zerstören sie so die Lebensbedingungen fließgewässertypische Organismen.
Der geplante Wegfall der EEG Förderung für sehr kleine Wasserkraftanlagen (<25 kW) ist aus ökologischer Sicht ein richtiger, notwendiger und wissenschaftlich begründeter Schritt, um Klimaschutz und Biodiversitätsschutz wieder in Einklang zu bringen. Die Stiftung Living Rivers und die Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL e.V.) unterstützen diese Maßnahme ausdrücklich.
Geringer energiewirtschaftlicher Nutzen - hohe ökologische Schäden.
Wasserkraftanlagen unter 25 kW leisten nur einen minimalen Beitrag zur Energiewende. Ihr Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland liegt deutlich unter einem Prozent. Gleichzeitig verursachen sie überproportional hohe ökologische Schäden.
Die Förderung bindet öffentliche Mittel, ohne einen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Kleine Wasserkraftwerke sind ineffizient und lassen sich aus Gemeinwohlperspektive nicht rechtfertigen. Die geringe Stromerzeugung rechtfertigt nicht die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung aufgrund übergeordneten öffentlichen Interesses. Der Förderstopp ist daher kein Verlust, sondern eine Korrektur einer Fehlsteuerung. Sie ist ein Gewinn für die Natur und hilft bei der Erreichung der gesetzten Biodiversitäts- und Klimaschutzziele.
Ein Wegfall der Subventionierung kann dazu beitragen, dass unwirtschaftliche Kleinstwasserkraftanlagen aufgegeben werden. Werden die zugehörigen Querbauwerke anschließend rückgebaut, entstehen neue Chancen für die Wiederherstellung freifließender Gewässer. Dies verbessert die ökologische Durchgängigkeit, fördert die Wiederansiedlung bedrohter Wanderfischarten und erhöht die Resilienz unserer Fließgewässer. Diese Ziele werden auch von der EU Wiederherstellungsverordnung mitgetragen, die 25.000 km freifließende Flusskilometer in Europa fordert. Ein EEG-Förderstopp wäre hierfür ein wichtiger Baustein.
Wasserkraft bleibt weiterhin möglich - der ökologische Schaden wird reduziert.
Die EEG Novelle beendet nicht die Wasserkraftnutzung insgesamt. Sie setzt lediglich dort an, wo der Schaden den Nutzen für das öffentliche Interesse klar übersteigt. Für mittlere und größere Anlagen bleibt die Förderung möglich.
Die Stiftung Living Rivers und die DGL begrüßen die geplante EEG Regelung als wissenschaftlich fundierten und ökologisch notwendigen Schritt, der Fehlentwicklungen beenden und Raum für Renaturierung schaffen würde. Eine Energiewende, die naturnahe, frei-fließende Bäche verhindert, ist keine nachhaltige Energiewende. Der Förderstopp für Anlagen <25 kW ist daher ein Gewinn für Klima, Natur und Gesellschaft.
EEG-Förderstopp für Wasserkraftanlagen
14.07.2026
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Kontaktdaten Stiftung Living Rivers: https://www.living-rivers.eu DGL e.V. https://dgl-ev.de

