HYLA legt Beschwerde bei Landesmedienanstalt ein
30.04.2026
"Wir sind der Auffassung, dass der Beitrag gegen rundfunkrechtliche Programmgrundsätze verstößt, vor allem gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Wir finden, dass die Redaktion sich nicht an das Gebot der Wahrheitstreue und das Verbot der verzerrenden Berichterstattung gehalten hat." So Pfeiffer weiter. Unter anderem hatte die Redaktion verschiedene Staubsauger einem Test unterzogen, der für HYLA nicht anwendbar ist und bei dem von vornherein feststand, dass der HYLA schlecht abschneiden würde.
HYLA erwartet, dass die Landesmedienanstalt den Beitrag missbilligt und auf die Entfernung oder Korrektur des Beitrags in den Online-Mediatheken und auf YouTube hinwirkt.
Portrait:
Hyla Germany GmbH vermarktet in Deutschland und Österreich das Luft- und Raumreinigungssystem von Hyla d.o.o. / HYLA International. Seit der Gründung im Jahr1989 hat HYLA sich eine Position unter den Marktführern in über 80 Ländern erarbeitet. Rund um den Globus sind über 15.000 Vertriebspartner und Mitarbeiter für HYLA aktiv.


