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Abmahnung erhalten? So reagieren Arbeitnehmer richtig
02.12.2

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber kann viele Arbeitnehmer überraschen und verunsichern. Studien zeigen, dass etwa 17 % der Beschäftigten in Deutschland bereits eine Abmahnung erhalten haben. Doch was genau ist eine Abmahnung, wann ist sie gerechtfertigt – und was können Arbeitnehmer tun, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen?

 

Was ist eine Abmahnung?

 

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstößt, etwa durch unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Verspätungen oder andere Fehlverhalten. Sie dient dazu, den Mitarbeiter auf das Fehlverhalten hinzuweisen und gleichzeitig zu signalisieren, dass bei Wiederholung Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, drohen können.

 

Was ist erlaubt – und was nicht?

 

Der Arbeitgeber darf eine Abmahnung nur dann aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich einen Grund darstellt. Abmahnungen, die ohne konkreten Anlass oder als Drohmittel eingesetzt werden, sind nicht zulässig. Allerdings gibt es keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, vor einer Kündigung immer eine Abmahnung auszusprechen, außer es ist im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen.

 

Sollte man gegen eine Abmahnung vorgehen?

 

Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen eine Abmahnung juristisch vorgehen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, indem man eine Löschung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt. Strategisch kann es aber sinnvoll sein, eine Abmahnung nicht isoliert anzufechten, da sie oft als Vorbereitung für eine mögliche Kündigung dient. Wird die Abmahnung gerichtlich bestätigt, stärkt dies die Position des Arbeitgebers bei einer späteren Kündigung. Erfolgt keine Anfechtung, bleibt unklar, ob die Abmahnung wirksam ist – und damit auch die Wirksamkeit einer Kündigung offen.

 

Wie kann man sich wehren?

 

Gespräch suchen: Oft hilft ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber, um Missverständnisse auszuräumen.

Rechtsberatung: Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, die Situation richtig einzuschätzen und die besten nächsten Schritte zu planen.

Klage auf Löschung: Sollte eine Abmahnung ungerechtfertigt sein, kann die Entfernung aus der Personalakte gerichtlich verlangt werden.

Vorbereitung auf Kündigungsschutz: Da eine Abmahnung häufig als Vorstufe zur Kündigung dient, ist es ratsam, auch für den Fall einer Kündigung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

 

Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Signal, aber kein Grund zur Panik. Arbeitnehmer sollten die Situation sachlich prüfen und sich bei Unsicherheiten professionell beraten lassen. Oft ist ein strategisches Vorgehen erfolgversprechender als eine sofortige gerichtliche Auseinandersetzung.

 

Sie haben Fragen zu Abmahnung, Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Ich berate Sie kompetent und persönlich in meiner Kanzlei in Berlin-Schöneberg. Kontaktieren Sie mich gerne für einen unverbindlichen Termin auf www.rakasten.de

Portrait:

Mit über 20 Jahren Erfahrung berät und vertritt Dr. Christopher Kasten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts. Seine Kanzlei in Berlin-Schöneberg bietet individuelle Lösungen bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und weiteren arbeitsrechtlichen Themen – schnell, transparent und praxisnah.

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