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Urteil: Keine unlauteren Tricks bei der Inzahlungnahme
02.12.2
ADAC: München (ots) - Ein Autohändler darf sich durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag nicht das Recht vorbehalten, die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens nachträglich rückgängig zu machen oder - ohne Einverständnis des Kunden - den Kaufpreis in ...