Schweigerecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
11.03.2024
Dabei müssen Beschuldigte, erst Recht wenn für die Ermittlungsbehörden noch kein Anfangsverdacht und keine Beschuldigteneigenschaft besteht, keine Angaben zur Sache machen und sollten dies auch nicht ohne den Beistand eines Anwalts und Strafverteidigers tun. Rechtsanwalt Mario Dujmovic berät und verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit Beschuldigte in Ermittlungsverfahren bei Durchsuchungen und Festnahmen.
Portrait:
Rechtsanwalt Mario Dujmovic ist Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger sowohl regional, als auch überregional und bundesweit gegenüber allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.

