6. Juni 2023 / IRW-Press / Granada Gold Mine Inc. (TSXV: GGM) (das Unternehmen oder Granada) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die bedingte Genehmigung der TSX Venture Exchange (TSXV) für die zusätzliche Notierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A an der TSXV erhalten hat. Granada hat eine ordentliche und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die am 17. Juli 2023 in der Firmenzentrale des Unternehmens in Coquitlam, British Columbia, stattfinden soll und auf welchen die Aktionäre gebeten werden, unter anderem einen Sonderbeschluss anzunehmen, mit welchem die Einführung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A genehmigt wird.
Granada hat die Absicht, rückkaufbare Vorzugsaktien der Klasse A zu einem geschätzten Preis von USD $ 31,10 pro Aktie auszugeben und somit bis zu USD $ 25 Millionen im Wege einer Privatplatzierung zu beschaffen. Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös aus der Privatplatzierung für die beschleunigte Verarbeitung von Gold in seinem Konzessionsgebiet Granada Gold in der Nähe von Rouyn-Noranda, Québec, zu verwenden, um eine festgesetzte Menge goldhaltigen Materials zu verarbeiten, nämlich 75.000 Unzen über 36 Monate; außerdem wird der Erlös als Betriebskapital verwendet. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass es die Verarbeitung von Gold in dem Konzessionsgebiet Granada Gold auf diese Weise beschleunigen kann, ohne dass den Inhabern der Stammaktien des Unternehmens eine unangemessene Verwässerung entsteht.
Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A sind 36 Monate nach Transaktionsabschluss der geplanten Privatplatzierung rückkaufbar, vorbehaltlich jedoch des Rechts des Unternehmens, das Rückkaufdatum nach eigenem Ermessen vorzuverlegen. Die Inhaber von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A haben die Möglichkeit, ihre Aktien gegen ein Goldguthaben einzulösen, falls das Unternehmen innerhalb von 36 Monaten nach Transaktionsabschluss der Privatplatzierung in dem Konzessionsgebiet Granada Gold mindestens 25.000 Unzen Gold produziert. Bei den Inhabern von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A, die ihre Aktien nicht in ein Goldguthaben einlösen wollen, werden die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A vom Unternehmen automatisch gegen Bargeld zurückgekauft, und zwar auf der Basis des Gold-Spotkurses in New York, multipliziert mit der Grammzahl, die zu diesem Zeitpunkt von den rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A vertreten wird. Für diesen Zweck wird angenommen, dass jede rückkaufbare Vorzugsaktie der Klasse A ein Gramm Gold vertritt.
Auf der Hauptversammlung, die am 17. Juli stattfinden soll, werden die Aktionäre gebeten, die Einführung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse B zu genehmigen und die allgemeinen Bedingungen für die Stammaktien des Unternehmens dahingehend abzuändern, dass jede Stammaktie nach Wahl ihres Inhabers während eines Zeitraums von 30 Tagen vor dem Rückkaufdatum in rückkaufbare Vorzugsaktien der Klasse B unwandelbar ist, und zwar anhand eines Umwandlungsverhältnisses, das auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien unmittelbar vor der Umwandlung und dem Ausgabepreis der rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A (geschätzt auf USD $ 31,10) basiert. Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse B sind auf gleiche Weise wie die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A rückkaufbar, jedoch unter der Bedingung, dass keine rückkaufbare Vorzugsaktie der Klasse B zurückgekauft werden kann, bevor nicht alle rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A zurückgekauft wurden.
Die verbindliche Annahme der zusätzlichen Notierung der rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A an der TSXV unterliegt der Bedingung, dass das Unternehmen die Genehmigung der TSXV für die geplante Privatplatzierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A in Übereinstimmung mit sämtlichen geltenden Richtlinien der TSXV einholt und die Einreichungsanforderungen gemäß der TSXV-Richtlinie 2.8 Supplemental Listing erfüllt, unter anderem die Vergabe der rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A an mindestens 75 Personen, die jeweils mindestens ein Aktienpaket (100 Aktien) von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A halten müssen. Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse B werden nicht an der TSXV notiert.
Das Board of Directors des Unternehmens empfiehlt den Aktionären einstimmig, für beide Sonderbeschlüsse zur Änderung des Aktienkapitals des Unternehmens zu stimmen. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass es durch dieses Projekt in schnellerem Tempo Fortschritte machen kann.
Die Aktionäre werden gebeten, das Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens vom 5. Juni 2023, das unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter www.granadagoldmine.com abrufbar ist, sorgfältig zu prüfen.
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Granada erhält aufsichtsrechtliche Genehmigung für die Notierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A
07.06.2023
Portrait:
Granada Gold Mine Inc. erschließt das Goldkonzessionsgebiet Granada unweit von Rouyn-Noranda, Quebec. Das Konzessionsgebiet beinhaltet die ehemalige Goldmine Granada, die in den 1930ern Jahren mehr als 50.000 Unzen Gold produzierte, bevor die Gebäude an der Oberfläche durch einen Brand zerstört wurden.

