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Esther Omlin über das Wirtschaftsrecht und jährliche Berichterstattungspflichten über nicht monetäre Belange
25.07.2021

Esther Omlin berichtet, dass durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf hinsichtlich der Konzernverantwortungsinitiative erstmals verpflichtende Gesetzesvorgaben zur näheren Bestimmung der Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte durch Änderung des Obligationenrechts und Strafgesetzbuchs in die Schweizer Rechtsordnung aufgenommen werden.

Neu eingeführt werden für in der Schweiz ansässigen Firmen die jährliche Pflicht zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche (sog. ESG-Reporting). Diese Pflicht ist unabhängig von den jeweiligen Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen. Es gelten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Human Rights Due Diligence für alle Lieferketten. Zwar werden bei auffälligen Vergehen gegen diese Vorgaben keine weiteren zivilrechtliches Haftungsregime eingeführt, jedoch dürfen Verstöße mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Laufe 2021 in Kraft treten und ab dem Geschäftsjahr 2022 gelten.

Daher nachgefragt bei Esther Omlin:

• Für welche Unternehmen trifft die neue Bestimmung zu?
• Welche Punkte muss der Bericht enthalten?
• Welche Unternehmen müssen der strengeren Sorgfaltspflicht nachkommen?
• Welche Vorgaben gelten für diese Unternehmen?
• Wer kann Firmen dabei unterstützen?


FÜR WELCHE UNTERNEHMEN TRIFFT DIE NEUE BESTIMMUNG ZU?

Betroffen von der neuen Pflicht zu Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche sind alle Unternehmen:

• Die gemäß Art. 727 Abs. 1 OR einer ordentlichen Revision unterliegen..
• Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitbeschäftigte im Jahresmittel angestellt haben.
• Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 20 Millionen Franken als Bilanzsumme überschritten haben.
• Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Sollten diese Punkte auf ein Unternehmen zutreffen, gelten fortan die Pflichten zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche, merkt Esther Omlin an.


WELCHE PUNKTE MUSS DER BERICHT ENTHALTEN?

Der Bericht dient einzig und allein dem Zweck zur Rechenschaftsablage bezüglich aller direkten und indirekten Auswirkungen der Tätigkeitsfelder auf alle nicht monetären Bereiche, erklärt Esther Omlin. Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen:

• Die Beachtung aller Umweltbelange, vor allem unter Berücksichtigung aller CO2-Ziele
• Die Beachtung aller Sozialbelange.
• Die Beachtung aller Arbeitnehmerbelange wie Gleichstellung der Geschlechter, Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Umsetzung der grundlegenden Vorgaben der internationalen Arbeitsorganisation, die Wahrung der Gewerkschaftsrechte, die Fürsorgepflicht.
• Die Einhaltung der Menschenrechte.
• Die Korruptionsbekämpfung.

In den jeweiligen jährlichen Berichten müssen all die Informationen enthalten sein, die Einblicke in die allgemeinen Geschäftsabläufe, alle Unternehmensbilanzen und Ergebnisse, die Unternehmensstandorte und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf diese Belange gewähren. Die Angaben sind von der unterzeichnungsberechtigen Firmenleitung freizugeben. Das Hauptthema der Berichte wird aber die Offenlegung aller Risiken der jeweiligen Wirtschaftsbereiche bezüglich aller nicht monetärer Bereiche sein. Ebenfalls müssen die Maßnahmen zur Risikobekämpfung aufgeführt werden. Dabei gilt es nicht nur die eigenen Risiken zu berücksichtigen. Auch alle möglichen Risiken, die durch die geschäftlichen Beziehungen mit anderen Firmen und Lieferanten entstehen können (strengere Sorgfaltspflicht) müssen darin aufgezeigt werden, berichtet Esther Omlin.


WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN DER STRENGEREN SORGFALTSPFLICHT NACHKOMMEN?

Alle Firmen unterliegen der strengeren Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Lieferketten, die auch mit in den Bericht aufgenommen werden muss, wenn:

• Das Unternehmen mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handelt und in die Schweiz importiert oder in der Schweiz verarbeitet.
• Mit Produkten oder Dienstleistungen handelt oder anbietet, bei denen der Verdacht beste

Portrait:

DR. IUR. ESTHER OMLIN - Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen. DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

Kontakt:
Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen Frau Esther Omlin Habsburgerstrasse 16 6003 Luzern fon ..: +41 (0) 41 220 21 92 web ..: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/ email : [email protected]