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Urlaubsärger / Mückenplage ist kein Grund zur Klage / ADAC: Reisemängel richtig reklamieren
02.12.2
ADAC: München (ots) - Wenn der Urlaub nicht hält, was der Katalog oder das Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen. Der ADAC sagt, worauf zu achten ist, wenn die Beschwerde Erfolg haben soll: Wer mit einer Leistung des ...