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Bergen-Enkheimer Bestattungshaus informiert über Trauerbewältigung und Handeln im Trauerfall
02.12.2
Wie handeln im Trauerfall? Wie mit Trauer umgehen?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist nichts mehr wie vorher, unabhängig davon, ob der Tod erwartet oder plötzlich eintrat. Von heute auf morgen muss man sich verabschieden und die verschiedensten Dinge organisieren. Auch weiß man im ersten Moment vielleicht auch nicht, was direkt nach dem Tod zu tun ist. Das Bergen-Enkheimer Bestattungshaus der TFI UG in Frankfurt am Main informiert über erste Maßnahmen im Trauerfall, die Trauerbewältigung und steht Trauernden auch vor Ort mit Rat und Hilfe zur Seite.

Erste Maßnahmen im Trauerfall

Ein Bestatter darf den Verstorbenen erst überführen, wenn ein Totenschein ausgestellt wurde. Denn der Totenschein bestätigt amtlich, dass der Tod eingetreten ist. Beim Todesfall zu Hause muss der Hausarzt oder Notarzt verständigt werden, der dann den Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim bestellt das Pflegepersonal den entsprechenden Arzt, der dann den Totenschein nach Feststellung des Todes ausstellt. Liegt der Totenschein vor, kann dann der Verstorbene vom Bestatter abgeholt und überführt werden.

Umgang mit Trauer

Jeder Mensch geht anders mit Trauer um. Die einen ziehen sich zurück und möchten allein sein, anderen helfen der Kontakt zu anderen Menschen und Gespräche. Das Team des Bergen-Enkheimer Bestattungshauses steht rund um das Thema Trauer mit Rat und Tat sowie einem offenen Ohr zur Seite und kümmert sich auf Wunsch um sämtliche anfallenden Dinge wie die Abmeldung bei der Krankenkasse, Beantragung der Rentenfortzahlung und vieles mehr. Angehörige sind eingeladen, die Trauer zu teilen und nicht für sich allein zu behalten. Auf Wunsch werden geschulte Trauerpsychologen oder Trauerbewältigungseinrichtungen vermittelt.

Weitere Informationen rund um Trauer und Trauerfall sowie die Leistungen des Bestatters finden Interessenten auf der Website des Unternehmens.