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Der neue Unions-Zollkodex tritt zum 01.05.2016 in Kraft
02.12.2
Der neue Unions-Zollkodex tritt zum 01.05.2016 in Kraft
Der neue Unions-Zollkodex (UZK) der EU bringt zum 01.05.2016 gravierende Änderungen in der Zoll- und Exportabwicklung. Wichtige Neuerungen betreffen u.a.

- Die Gültigkeit der Zolltarifauskünfte
- Die neue Struktur der Zollverfahren
- Zusätzliche Ursprungsregeln, die den nichtpräferentiellen Ursprung bei der Einfuhr in die EU betreffen
- Änderungen bei der Entstehung der Zollschuld
- Einführung der Eigenkontrolle
- Neuregelung bei der vorrübergehenden Verwahrung
- Die neue vereinfachte Zollanmeldung
-Die neue zentrale Zollabwicklung

Damit diese und weitere neue Vorgaben aus dem Unions-Zollkodex rechtzeitig und optimal im Unternehmen umgesetzt werden, gibt es speziell dafür bei der Forum Verlag Herkert GmbH das Seminar "Der neue Unions-Zollkodex 2016 - Praktische Umsetzung der Neuerungen im Unternehmen".

Im Praxisseminar erhalten Zoll- und Exportverantwortliche einen kompakten Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen aus dem Unions-Zollkodex der EU. Zudem erfahren die Teilnehmer, wie sie effektiv die Umstellung Ihrer Prozesse im Unternehmen vorbereiten und was sie ab 01.05.2016 bei der Zoll- und Exportabwicklung beachten müssen.

Mehr Informationen zum Praxisseminar finden Interessenten unter: www.akademie-herkert.de