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Zunehmender Mischkonsum von Heroin und Rohypnol
02.12.2
Ein Arzt aus Wetzlar wurde  vor dem Limburger Landgericht   verurteilt, weil er über Jahre hinweg an drogenabhängige Patienten starke Beruhigungsmittel – meist Rohypnol – verschrieben hat. Ihm wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von vier Jahren rund 4000 Rezepte an 100 Patienten ausgestellte zu haben – 16 dieser Patienten sind heute tot. Zwar folgte das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, da die Patienten letztlich selbst für die Einnahme verantwortlich waren, verurteilte den Arzt aber wegen der illegalen Verordnungen zu einer Geldstrafe von 3220 Euro.    Nach der vorherrschenden medizinischen Lehrmeinung ist Rohypnol bestenfalls zur kurzfristigen Substitutionsbehandlung geeignet und gilt daher generell als kontraindiziert. Begründet wird dies mit der Gefahr einer polytoximanen Suchtentwicklung, der schwierigen Überprüfbarkeit der Dosierung und dem Risiko schneller und irreversibler Persönlichkeitsveränderungen.    Trotz der bekannten Probleme werden immer wieder Fälle - wie zuletzt der des eingangs erwähnten Arztes aus Wetzlar - bekannt, in denen Ärzte dem Wunsch ihrer abhängigen Patienten fortgesetzt nachgekommen sind und ihnen große Mengen Rohypnol verschrieben haben. Gleichzeitig ist die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt, wo sich Abhängige neben allerhand anderen Benzodiazepinen auch Rohypnol rezeptfrei beschaffen können, stetig gestiegen – ebenso wie die Gefahr, dass die Betroffenen in die  Beschaffungskriminalität abgleiten oder sich gesundheitliche Schäden zuziehen, die unter ärztlicher Kontrolle verhindert werden könnten.   Es bleibt zu hoffen, dass in der Drogenpolitik mittelfristig ein Umdenken stattfindet und aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse Lösungen gefunden werden, mit denen sowohl die Patienten, als auch die Ärzte und die Gesellschaft als Ganzes leben können.
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