BISS GmbH
Marie-Curie-Straße 4
26129 Oldenburg
Herr Markus Schnüpke
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiert einen bedeutsamen Schritt in der Verantwortung deutscher Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Die Gesetzesnovelle verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche, ökologische und soziale Standards in ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Doch welche Faktoren müssen Unternehmen beachten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Ab welcher Unternehmensgröße und ab welchem Zeitpunkt tritt die Meldepflicht ein? Eine präzise Analyse aller und eine genaue Risikobewertung jedes einzelnen Lieferanten spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.