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Wo darf die Zivilklausel der Forschung Grenzen setzen? - Schwäbisches Tagblatt

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Neue Rheinische Zeitung

Wo darf die Zivilklausel der Forschung Grenzen setzen?
Schwäbisches Tagblatt
Die seit 2009 an der Uni Tübingen gültige Zivilklausel verpflichtet Forschung und Lehre, friedlichen Zwecken zu dienen. Aber wer prüft und wer entscheidet in strittigen Fällen? Diese noch offene Frage beschäftigte am Dienstag ein Podium im Kupferbau.
Studierende der Universität Frankfurt stimmen für friedliche und zivile Lehre ...Scharf-links.de
Rüstungsforschung: Studenten der Uni Frankfurt wollen ZivilklauselZEIT ONLINE
Erfolg der Zivilklausel-Schützer!Neue Rheinische Zeitung
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