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Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Auftraggeber - EU-Kommission erhöht Schwellenwerte zum ...

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von Rechtsanwältin Jana Henning, Wollmann & Partner GbR, Berlin Öffentliche Aufträge sind bereits seit längerem im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Dies ist jedoch erst ab bestimmten Schwellenwerten zwingend. Die EU-Kommission setzt dabei alle zwei Jahre die Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Stabilität des Euro neu fest. Mit Verordnung Nr. 1251/2011 vom 30.11.2011 (veröffentl. im Amtsblatt der EU L 319) hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB erneut angehoben. Hiernach sind nunmehr bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab den folgenden Schwellenwerten öffentliche Ausschreibungen nötig: Bauaufträge nach der VOB/A: 5.000.000,00 EUR Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 200.000,00 EUR für Sektorenauftraggeber: 400.000,00 EUR Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000,00 EUR. Zwar gilt die EU-Verordnung unmittelbar, allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten strengere Maßstäbe für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen. Bislang haben die neuen Schwellenwerte noch keinen Eingang in die Vergabeverordnung (VgV) gefunden. Nach bisherigen Informationen ist mit einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber frühestens im Frühjahr 2012 zu rechnen. Solange gelten in Deutschland folgende Schwellenwerte aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) fort: Bauaufträge nach der VOB/A: 4.845.000,00 EUR Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 193.000,00 EUR Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125.000,00 EUR. Für Sektorenauftraggeber gilt der mit der Verordnung vom 30.11.2011 festgelegte Schwellenwert von 400.000,00 EUR durch Verweisung in § 1 Abs. 2 Sektorenverordnung (SektVO) unmittelbar. Dies bedeutet, dass keine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber notwendig ist und die neuen europäischen Schwellenwerte auch in Deutschland ab sofort unmittelbare Anwendung finden. Jana Henning Rechtsanwältin Wollmann & Partner GbR, Berlin Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags. Kontakt: Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte und Notare Meinekestraße 22 10719 Berlin Telefon +49 30 / 88 41 09 - 0 Telefax +49 30 / 88 41 09 - 30 berlin@wollmann.de Kanzlei München Baierbrunner Straße 25 81379 München Telefon +49 89 37 91 33-07/08 Telefax +49 89 37 91 33-09 muenchen@wollmann.de
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Die Meldung: Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Auftraggeber - EU-Kommission erhöht Schwellenwerte zum ... ist in der Kategorie Politik am 02/02/2012 18:11:00 eingetragen. Die Meldung stammt von PR Gateway . Sie können mit einem Klick auf den Author alle Meldungen lesen, die dieser veröffentlicht hat. Mit einem Klick auf die zugehörige Kategorie Politik gelangen Sie direkt zu allen Meldungen.

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